Matthias Gaßner
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Über uns:

Drohnenflug wird, rechtlich betrachtet, immer komplexer. "Mal eben" mit einer Kameradrohne aufsteigen um das Eigenheim von oben zu fotografieren ist in den meistens Fällen nicht ohne Weiteres erlaubt, und mit den vielen Richtlinien möchte man sich doch nebenher gar nicht so intensiv befassen.

Als langjähriger und begeisterter Drohnenpilot bin ich mit den aktuellen Gesetzen und Richtlinien bestens vertraut, und verfüge sowohl über einen EU-Kenntnisnachweis (A1/A3) und das EU Fernpilotenzeugnis (A2) nach Punkt UAS. OPEN. 030 der EU-Verordnung 2019/947, als auch eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt und die nötige Versicherung.

In Kombination mit der nötigen Hard- und Software, und der entsprechenden Erfahrung im Umgang damit, ist es mir möglich, Ihnen umfangreiche Lösungen im Bereich Drohenfoto- und Videografie anzubieten.

Matthias Gassner, digitale Medien